Alle allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsbestandteile.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für zum Versand kommende oder am Leistungsort abzuholende Hunderollwagen auf zu unterzeichnenden Verträgen bei Auftragserteilung. (Detaillierte Ausführung ab §1. Geltung…)
1. Werden Maße vom Kunde geliefert ist der Kunde für die Richtigkeit der Maßhaltigkeit verantwortlich. Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.
2. Es wird keine Garantie übernommen, im Falle der Nichtakzeptanz durch das Tier. Hierzu zählt ebenso ein Nichtumsetzen können des Laufens mit dem Hunderollwagen. Trotz aller Erfahrung und objektiver Bewertung liegt dies nicht in unserem Einflussbereich.
3. Sollte während der Fertigungsphase des Hunderollwagens sich der Gesundheitszustand des Tieres verschlechtern, so dass keine Versorgung mehr möglich ist, oder das Tier versterben, ist der Betrag in Höhe des Fertigungsgrades zu begleichen. Ist der Hunderollwagen schon fertiggestellt, so muss der gesamte Betrag beglichen werden.
4. Formänderungen durch Gewichtsveränderungen oder Statik, usw.., führen unter Umständen zu Mehrkosten durch Fertigungsmehraufwand.
5. Im Kaufbetrag sind alle notwendigen und begründeten Nachbesserungen, die sich bei Gebrauch des Hunderollwagens über eine größere als einstündige Zeitspanne ergeben, in den ersten vier Wochen ab Übergabe enthalten und somit kostenfrei. Ab einem Gebrauch des Hunderollwagens über einen Zeitraum von mehr als der genannten Zeitspanne, sind Änderungen kostenpflichtig.
6. Um diese Änderungen genauestens durchführen zu können, müssen Hund und Hunderollwagen in unseren Geschäftsräumen vorgestellt und fachlich beurteilt werden. Bei längeren Anfahrtswegen ist natürlich persönliche Rücksprache mit uns zu nehmen, um alternativ im Kulanzsinne handeln zu können. Portokosten für Änderungsrücksendungen sind außerhalb des Gewährleistungszeitraumes selbst zu tragen, werden nicht von uns übernommen und müssen vorab überwiesen werden. Wir versenden unsere Produkte prinzipiell nur versichert, da sonst keine Haftung besteht. Bei Zusendung einer Maßanfertigung ist im Falle eines Paketverlustes das Ergebnis des Nachforschungsauftrages abzuwarten, erst dann ist eine Ersatzlieferung / erneute Maßanfertigung möglich. Unsere Hunderollwagen bleiben stets bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung unser Eigentum.
§1 Geltung der Bedingungen/Begriffsbestimmungen für alle Produkte
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen Tante Emma und dem Kunden, es sei denn, Tante Emma ist vertraglich oder gesetzlich an abweichende Regelungen gebunden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
2. Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind Auftraggeber, die, ohne eine juristische Person zu sein, den Vertrag nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Unternehmer sind Auftraggeber, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Bestellungen, Annahmeänderungen sowie sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen die Ausführung der Bestellung betreffend.
4. Im Fall von Kollisionen einzelner Vertragsbedingungen gilt, dass Vorrang stets besondere Vertragsvereinbarungen mit Auftraggebern aufgrund von verbindlichen Vorgaben und/ oder Rahmenverträgen mit den Leistungsträgern haben. Diese werden ergänzt durch die vorliegenden AGBs und – sofern eine Regelung fehlt – durch die gesetzlichen Bestimmungen.
§2 Vertragsschluss, zeitliche Bindung an Angebote
1. Tante Emma ist an eigene Angebote nur bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Datum des dem Kunden unterbreiteten Angebots gebunden. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Mit der Unterzeichnung des Maßblattes durch den Kunden erfolgt eine bindende Auftragserteilung. Tante Emma ist berechtigt nach Eingang und Wahrnehmung des Vertragsangebotes eine Annahmebestätigung per E-Mail zu erteilen.
2. Alle Angebote und insbesondere auch die Angaben in Preislisten, Prospekten, Internet, etc. sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn es wurde ausnahmsweise ein verbindliches schriftliches Angebot erstellt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
3. Ein Vertrag kommt immer erst bei Auftragsbestätigung durch Tante Emma zustande, spätestens jedoch mit Benachrichtigung des Kunden über die Abholbereitschaft bzw. die Fertigstellung des Hilfsmittels.
§3 Lieferfristen und Lieferung
1. Leistungsort ist Schortens-Middelsfähr.
2. Sollten unvorhergesehene Hindernisse auftreten, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind und außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z.B. Betriebsstörungen durch defekte Maschinen oder Schäden an den Betriebsräumen, Lieferverzögerung von Zulieferern, so kann sich die vereinbarte Lieferzeit bis zur Dauer der zu behebenden Mängel oder zu erfolgenden Maßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse verlängern. Bei Eintritt solcher Lieferfristverlängerungen erhält der Kunde umgehend schriftliche Nachricht per E-Mail oder auf dem Postweg. Bei Maßanfertigungen bestehen besondere Lieferfristen. Sie unterliegen dem benötigten Aufwand der Maßanfertigung und dem Auftragsvorlauf. Wir bitten Sie hier um Verständnis, dass wir Ihnen dazu keinen festen Termin zusichern können, sondern nur einen ungefähren Zeitraum. Unsere Produktionszeiten überschreiten in der Regel allerdings nie mehr als 10 Werktage, vorausgesetzt wir befinden uns nicht in Betriebsurlaub.
3. Tante Emma – Orthopädie und Reha – Technik für Vierbeiner versendet die Ware an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb Deutschlands (Festland). Bei Lieferungen außerhalb des Festlandes oder ins Ausland ist eine separate Vereinbarung über einen möglichen Versand und dessen Kosten zu treffen. Ein Versand postlagernd oder an ein Postfach ist nicht möglich. Unsere Ware ist bei Versand bis zu einem Wert von 500,- Euro versichert.
4. Angaben über die Lieferfrist sind stets unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Tante Emma verbindlich zugesagt wurde. Tante Emma wird sich jedoch bemühen, die Lieferzeit einzuhalten und den Kunden über Verzögerungen zu informieren.
5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht bei Verbrauchern mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Dies gilt auch beim Versendungsverkauf. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
6. Tante Emma ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Hierbei fallen auf Seiten des Kunden keine zusätzlichen Kosten an.
§4 Kaufpreise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Wird ein Hunderollwagen oder ein anderes Produkt zum Versand bestellt, kann dieser nur per Vorkasse durch Überweisung auf das angegebene Konto produziert werden. Der von Tante Emma angebotene Preis ist bindend. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übersendung des Maßblattes und Auftragserteilung bei Tante Emma – Orthopädie und Reha-Technik für Vierbeiner zu erfragen. Erfolgt die Übergabe des Hunderollwagens oder der zu erwerbenden Ware an den Kunden in den Geschäftsräumen von Tante Emma, wird sodann der Rechnungsbetrag ohne Abzug in Barzahlung fällig. Beim Versendungskauf versteht sich der angebotene Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale. Die Höhe der Versandkostenpauschale ergibt sich aus der jeweils gültigen Tante Emma-Preisliste „Versandkosten“.
2. Für die Berechnung sind die am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preise und Konditionen von Tante Emma relevant. Die in den Angeboten genannten Preise verstehen sich inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Bei Zahlungsverzug ist Tante Emma berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz zu verlangen. Das Recht von Tante Emma einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
4. Bei mehreren offenen Rechnungen werden eingehende Zahlungen zunächst für die ältesten offenen Forderungen verwendet.
§5 Eigentumsvorbehalt
1. Der Hunderollwagen oder das zu erwerbende Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Tante Emma – Orthopädie und Reha-Technik für Vierbeiner.
2. Darüber hinaus behält sich Tante Emma das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis alle Forderungen, die Tante Emma aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, erfüllt sind.
3. Sollte sich der Kunde vertragswidrig verhalten, z.B. bei Zahlungsverzug kommen, unterlassene Mitwirkungspflichten wie Mitteilung aller gesundheitsrelevanten Daten, Änderungen von Voraussetzungen oder Daten, Kombination mit anderen Hilfsmitteln, etc., falsche Zahlungsangaben über seine Kreditwürdigkeit, wenn über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet wurde, ist Tante Emma berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die Rückgabe der Ware nach Mahnung zu verlangen und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet und den entstandenen Schaden zu ersetzen.
3. Übt Tante Emma im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes das Rücktrittsrecht aus, so bedarf dies keiner vorherigen Fristsetzung.
§6 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Verbraucher bezüglich eines Hunderollwagens , so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Tante Emma ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Maßanfertigungen beträgt die gesetzliche Gewährleistung 6 Monate und beginnt mit Übergabe der Ware und bezieht sich auf Material und Verarbeitungsfehler. In oben genannter Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenfrei behoben. Alle Gewährleistungen können nur bei direkter Vorführung in unseren Räumen in Anspruch genommen werden. Hunderollwagenrahmen und Hunderollwagenachsen unterliegen der gesetzlichen Garantiezeit und Gewährleistung. Voraussetzung hierfür sind sachgemäße Behandlung, regelmäßige Pflege des Wagens und Einfetten oder Ölen der nach Wasser- und Erdeinwirkung stark beanspruchten Kugellager. Ist dies nicht gegeben, erlischt Garantie und Gewährleistung. Erfolgen Schäden durch natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder unterlassene oder mangelnde sowie falsche Pflege, entfällt die Gewährleistung. Diese gesetzliche Regelung tritt in Kraft ab Anpassung, Übergabe oder Zusendung des Wagens, nachweisbar durch gut aufzubewahrenden Kaufbeleg oder Rechnung.
2. Gleiches wie unter 1. aufgeführt gilt für andere von Tante Emma erworbenen Produkte.
3.Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, sowie Schadensersatz oder eine Herabsetzung der Vergütung von Tante Emma verlangen, wenn die Nacherfüllung nach mindestens dreimaligen Nachbesserungen fehlgeschlagen sein sollte. Unter Berücksichtigung beidseitiger Interessen steht dem Kunden bei nur unerheblichen Mängeln kein Recht zum Rücktritt zu.
4. Bei Instandsetzung setzt Tante Emma unter Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben die Art der Mängelbeseitigung fest. Ausgetauschte Produkte oder Teile werden Eigentum von Tante Emma.
5. Wir die Ware unsachgemäß oder übermäßig genutzt, werden Gebrauchs-, Betriebs- und Wartungsanweisungen von Tante Emma nicht befolgt, Änderungen vom Kunden an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung und Haftung von Tante Emma für einen hieraus entstandenen Mangel oder Schaden.
6. Eine Haftung für Mängel, die an den Produkten nach Überschreiten der gemäß Gebrauchsanweisung vorgegebenen Haltbarkeits-/ Verwendungsdauer auftreten, ist ausgeschlossen.
7. Werden die erforderlichen Maße zur Erstellung des Hilfsmittels vom Kunden selbst ermittelt und gibt er diese Tante Emma vor, so ist der Kunde für die Richtigkeit dieser Daten selbst verantwortlich. Mängel, die aus kundenseitig falsch erfolgten Ermittlungen resultieren, können nicht reklamiert werden.
§7 Rückgabe
Ausgeschlossen hiervon sind Maßanfertigungen und Falschbestellungen, die auf kundenseits fehlerhaftes Maßnehmen zurückzuführen sind. Das vorbezeichnete Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die aufgrund spezieller Kundenwünsche angefertigt oder an die persönlichen Bedürfnisse eines Kunden angepasst wurden.
§8 Akzeptanz und Produktannahme des Tieres
Für den Versorgungserfolg maßgeblich entscheidend ist in erster Linie der Wille des Patienten das angebotene Hilfsmittel anzunehmen und therapeutische Maßnahmen mitzutragen, insbesondere den Einsatz zuzulassen. Dies gilt bereits im Bereich der Orthopädietechnik für den Menschen und ganz im besonderen Fall jedoch im Bereich der Tierorthopädie. Die Unterstützung des Besitzers, seine Konsequenz und seine Ausdauer sind maßgeblich mitentscheidend für den Hilfsmitteleinsatz und den Therapieerfolg durch das Produkt.
Trotz sämtliche gesammelte Erfahrungswerte und ein umfangreiches Fachwissen von Tante Emma auf diesem Gebiet, welches in jedes Produkt einfließen, kann keine Garantie dafür übernommen werden, ob das Tier auch tatsächlich seine Versorgung akzeptiert und annimmt. In Fällen in denen der Hilfsmitteleinsatz an fehlender Akzeptanz/Annahme scheitert, liegt ausdrücklich kein Mangel im Sinne des §6 Gewährleistung der AGBs vor.
§9 Umtausch/Rücknahme außerhalb der Gewährleistung
Alle von Tante Emma gelieferten Produkte sind außerhalb des Gewährleistungsrecht von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
§10 Abtretungsverbot/Aufrechnungsverbot
1. Der Kunde ist nicht berechtigt seine, aus einem Rechtsgeschäft mit Tante Emma resultierenden Ansprüche, abzutreten.
2. Der Kunde ist zur Aufrechnung des Kaufpreises nicht berechtigt, es sei denn, es handelt sich um eine unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf einredefreien Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
§11 Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
§12 Haftung
1. Tante Emma haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Tante Emma jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragsschließenden Schaden. Tante Emma haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Soweit die Haftung von Tante Emma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§13 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten aus dem oder im Zusammenhang mit dem zwischen Tante Emma und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand 26419 Schortens vereinbart.
§13. Anwendbares Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ebenfalls keine Anwendung.
§14 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen, Vertragslücken
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen oder bei Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.
Tante Emma-Stand 2023-01